FAQ
Abwicklung der Bestellung eines Neuwagens
Die Bestellung kann per E-Mail abgewickelt werden. Wir senden Ihnen den Leasingvertrag per E-Mail zu. Sie müssen uns diesen unterschrieben zurückmailen. Um Ihre Identität zu bestätigen, benötigen wir eine Kopie Ihres Personalausweises (beide Seiten) und eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung. Die Bestellung unterliegt den gesetzlichen Regelungen des Fernabsatzgesetzes.
Änderung der Ausstattung
Bei den Angeboten auf unserer Seite handelt es sich um Beispiele, die Sie an Ihren Bedarf anpassen können. Bitte generieren Sie auf der Seite der Hersteller einen Konfigurations-Code und senden uns diesen mit der gewünschten Laufzeit und Laufleistung. Danach erhalten Sie Ihr individuelles Angebot.
Vorkonfigurierte Angebote
Die vorkonfigurierten Angebote können so bestellt werden. Wir benötigen nur die jährliche Fahrleistung und die gewünschte Leasing-Laufzeit.
Anzahlung oder Leasingsonderzahlung
Bei allen Modellen mit Verbrennungsmotor kalkulieren wir unsere Angebote ohne Leasingsonderzahlung. Bei den elektrischen betriebenen Fahrzeugen und den Plug-In-Hybriden kalkulieren wir die staatliche Förderung (BAFA-Prämie) als Leasingsonderzahlung. Bitte beachten Sie, dass die Leasingsonderzahlung im Leasingvertrag immer ohne gesetzliche Mehrwertsteuer (netto) ausgewiesen ist.
Jährliche Fahrleistung und Leasingdauer
Die Jährliche Fahrleistung ist von Ihnen frei wählbar. Die Laufzeiten der Leasingverträge sind grundsätzlich zwischen 24 und 48 Monaten in 6-monatsschritten frei wählbar.
Ausgenommen sind Aktionsgeschäfte, bei denen die Leasinggesellschaft die Laufzeiten vorgibt.
Monatliche Leasingrate
Die Leasingraten in unseren Angeboten sind immer ohne gesetzliche Mehrwertsteuer (netto).
Barkauf / Finanzierung
Barkauf und Finanzierungen mit oder ohne Schlussrate sind möglich. Bitte erfragen Sie ein individuelles Angebot.
Versicherung
Sehr gerne bieten wir Ihnen den Kaskoschutz der Volkswagen Autoversicherung an. Auch bei Schadensfällen während der Leasinglaufzeit ändert sich hier die Prämienhöhe nicht.
Wartung und Verschleiß
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss der Dienstleistung „Wartung und Verschleiß“. Dieses Paket sichert Ihnen volle Kostenkontrolle und -transparenz durch einen kleinen monatlichen Beitrag. Dieser deckt die Wartungs- & Serviceereignisse nach Herstellervorgabe innerhalb der gewählten Laufzeit und Kilometerlaufleistung ab. Zusätzlich beinhaltet das Paket die Werksgarantie entsprechend der gewählten Laufzeit des Leasingvertrages.
Reifen-Dienstleistungen
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss des „Reifen-Clever-Paketes“.
Dieses Paket sichert Ihnen planbare Kosten
Die ReifenClever-Dienstleistungen sind für definierte Modelle der Marken Volkswagen PKW, Volkswagen Nutzfahrzeuge und Audi Fahrzeuge in ausgewählten Rad-/Reifen-Dimensionen verfügbar.
Die Kosten für den saisonalen Räderwechsel werden übernommen, wenn sowohl Sommer- als auch Winterreifen inkl. Felgen eingeschlossen werden.
ReifenClever-Paket umfasst
- verschleißbedingten* Ersatz von Sommer- und Winterreifen der Marken Semperit, Bridgestone, Firestone, Fulda oder Falken, bei Audi definierte Premiumreifen mit AO-Kennung. Der erste Satz für den Winter beinhaltet einen Satz Original Volkswagen / Original Audi Winterkompletträder i.d.R. mit Premiumbereifung (je nach Auswahl mit Stahl- oder Alufelgen)
- Kostenübernahme für Montage und Wuchten (bei Erstmontage, sofern erforderlich)
- Kostenübernahme für den saisonbedingten Räderwechsel (Umrüstung)
- bargeldlosen Bezug der Reifen/Räder bei den Partnerbetrieben in Deutschland
- kostenlose Altreifenentsorgung bei teilnehmenden Partnerbetrieben in Deutschland
Verlängerung von Leasingverträgen
Eine Verlängerung von Leasingverträgen, die Sie mit unseren Häusern abgeschlossen haben, ist grundsätzlich möglich. Bitte kontaktieren Sie Ihren Verkaufsberater für ein individuelles Angebot.
Änderung der vereinbarten Fahrleistung während der Laufzeit
Eine Änderung oder Anpassung der Fahrleistung ist frühestens 6 Monate nach Vertragsbeginn und spätestens 12 Monate vor Vertragsende möglich. Durch die Änderung der Laufleistung ändert sich die monatliche Leasingrate.
Übernahme des Fahrzeugs nach Leasingende
Eine Übernahme ist grundsätzlich möglich. Den Kaufpreis bestimmt die Leasinggesellschaft. Voraussetzung ist ein Rückgabegutachten durch eine Sachverständigenorganisation (TÜV, Dekra, GTÜ).
Rückgabe des Fahrzeugs
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Rückgabetermin. Wir empfehlen Ihnen, das Fahrzeug vor der Rückgabe durch uns überprüfen zu lassen. Bitte achten Sie darauf, dass das Fahrzeug vollständig zurückgegeben wird. Dazu gehören alle Schlüssel, die Fernbedienung der Standheizung, Felgenschlösser, Zulassungsbescheinigung Teil 1, Bordmappe, Winterräder, abnehmbare Anhängekupplung, Dachträgersysteme und sonstige mitgeleaste Zubehörteile.
Rückgabegutachten
Das Rückgabegutachten wird gemäß den Vertragsbestimmungen der Volkswagenleasing durch eine Sachverständigenorganisation erstellt und Ihnen zur Verfügung gestellt. Sie haben die Möglichkeit während der Erstellung des Gutachtens anwesend zu sein.
Rückgabeschäden
Das Gutachten wird aufgrund des Schadenskatalogs der Leasing erstellt. Eventuell vorhandene Schäden, die bei Rückgabe vorhanden sind, rechnet die Leasinggesellschaft direkt mit Ihnen ab. Den Schadenkatalog finden Sie auf unserer Homepage.
Abmeldung des Leasing-Fahrzeugs
Das Fahrzeug wird von der Leasinggesellschaft innerhalb von 3 Wochen nach Rückgabe abgemeldet. Der Gutachter sendet die amtlichen Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung zur Leasinggesellschaft. Falls Sie Ihre Wunschkennzeichen behalten wollen, muss das Fahrzeug vor der Erstellung des Gutachtens durch Sie abgemeldet werden. Die Zulassungsbescheinigung des abgemeldeten Fahrzeugs muss dem Gutachter ausgehändigt werden.
Lieferzeiten
Die Lieferzeiten variieren nach Marke und Modell. Der voraussichtliche Lieferzeitpunkt, den wir auf der Bestellung angeben, kann sich nach der tatsächlichen Einplanung durch den Hersteller verändern. Sie haben die Möglichkeit die aktuelle Lieferzeit über das Kontaktformular anzufragen.
Lieferzeitüberbrückung
Überschreitet die Lieferzeit den geplanten Liefertermin Ihres neuen Fahrzeuges und Sie haben dadurch einen Mobilitätsengpass, halten wir Sie mit Überbrückungsfahrzeugen zu attraktiven Konditionen mobil.